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Cybergrooming bezeichnet die Anbahnung von sexueller Gewalt gegen Minderjährige im Internet. (Quelle: Klicksafe, 2021) Dem Kriminologen Thomas-Gabriel Rüdiger zufolge wird früher oder später fast jedes Kind einmal online auf diese Weise kontaktiert. (Safersurfing.org, 2019)

Seit 2004 ist das Cybergrooming gegenüber Kindern (Personen unter 14 Jahren) in Deutschland gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 3 Strafgesetzbuch als sexueller Missbrauch strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Da die Vollendung des Straftatbestandes oft nur schwer nachweisbar ist, wird seit März 2020 in bestimmten Situationen auch der Versuch eines sexuellen Kontakts zu Kindern im Internet bestraft. Dies ist dann der Fall, wenn Täter entgegen ihrer Vorstellung nicht mit Minderjährigen, sondern tatsächlich mit Erwachsenen chatten, die sich zu Ermittlungszwecken als Kinder ausgeben. Vor der Gesetzesänderung liefen strafrechtliche Ermittlungen in solchen Fällen ins Leere. (Quelle: https://www.fsm.de/de/lexikon/cybergrooming; https://www.klicksafe.de/themen/kommunizieren/cyber-grooming/was-ist-cybergrooming/)

Und es sind nicht nur pädophile Einzeltäter tätig, auch kriminelle Netzwerke machen sich die Praxis des Cybergrooming zu Nutze. Tatsache ist, dass im Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung Minderjähriger in 20 Prozent der Fälle der Erstkontakt über das Internet hergestellt wurde. (Bundeslagebild Menschenhandel 2020, S. 23) Etwa 65 Prozent der minderjährigen Opfer, die im Jahr 2020 in aktiven Fällen von kriminellem Sexhandel online angeworben wurden, wurden über Facebook angeworben, 14 % über Instagram und 8 % über Snapchat. (Quelle: https://fightthenewdrug.org/how-sex-traffickers-use-social-media-to-contact-recruit-and-sell-children-for-sex/

Laut “EU Kids Online” sind in Deutschland 34 % der befragten Mädchen und 23 % der Jungen online bereits mit intimen oder anzüglichen Fragen konfrontiert worden, die sie nicht beantworten wollten. Das Spektrum reicht von Fragen nach sexuellen Erfahrungen und Vorlieben bis hin zur Aufforderung zu sexuellen Handlungen (Quelle: Studie „Online-Erfahrungen von 9- bis 17-Jährigen, Ergebnisse der EU Kids Online-Befragung in Deutschland 2019)

Cybergrooming findet dort statt, wo Kinder und Jugendliche sich im Internet aufhalten und angesprochen werden können. Das können soziale Netzwerke wie TikTok, Facebook und Instagram sein, aber genauso Gaming-Plattformen wie Steam, Fortnite oder Minecraft und Online-Plattformen wie YouTube und Twitch. (www.klicksafe.de; www.jugendschutz.net)

Besonders Online-Dienste, von denen bekannt ist, dass Kinder und Jugendliche sie nutzen, sind für Täter interessant. Meist geben sie hier eine andere Identität (Fake-Profil) und meist auch ein jüngeres Alter an. Um die Sicherheitsvorkehrungen der Plattformen zu umgehen, versuchen die Täter nach der ersten Kontaktaufnahme auf privatere Kommunikationskanäle zu wechseln, wie WhatsApp oder Telegram, die von anderen Personen nicht einsehbar sind. Hier werden dann intimere Fragen gestellt, pornografische Inhalte übersandt sowie das Kind aufgefordert, selbst erotische oder pornografische Inhalte von sich zu senden oder sich derart vor der Webcam zu präsentieren. Wenn das Kind die geforderten Inhalte schickt, ist es erpressbar, so dass der Täter auf Offline-Treffen o.ä. drängen kann. (Quelle: https://www.fsm.de/de/lexikon/cybergrooming, https://www.klicksafe.de/themen/kommunizieren/cyber-grooming/was-ist-cybergrooming/)

Im Jahr 2020 wurden vom Bundeskriminalamt 3.800 Fälle von Cybergrooming in Deutschland erfasst - die Dunkelziffer liegt deutlich höher. (Polizeiliche Kriminalstatistik, §176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB) Das Alter der Opfer liegt in der Regel zwischen 8 und 16 Jahren, die meisten Betroffenen sind zwischen 11 bis 13. (NetClean report 2018: A report about child sexual abuse crime)

Genaue Zahlen dazu, wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland von Cybergrooming betroffen sind, gibt es nicht. Da nur die wenigsten Übergriffe zur Anzeige gebracht werden und in die Statistiken nur die Fälle einfließen, die der Polizei bekannt geworden sind, ist von einer deutlich höheren Dunkelziffer auszugehen. (Quelle: https://www.klicksafe.de/themen/kommunizieren/cyber-grooming/was-ist-cybergrooming/; safersurfing.org) 

Die Organisation NetClean verfolgt das Grooming von Kindern und die sexuelle Erpressung seit 2013 und stellt in ihrem Bericht von 2018 einen Anstieg der Fälle um 150 Prozent fest – eine Zahl, die weiter ansteigt. (Quelle: NetClean. (2018). NetClean report 2018: A report about child sexual abuse crime. Retrieved from https://www.netclean.com/wp-content/uploads/sites/2/2018/12/The-NetClean-Report-2018_Web.pdf)

Täter bedienen sich der Anonymität, welche Kinder-Chats und Spiele-Apps bieten, und nutzen das schnell gewonnene Vertrauen der meist minderjährigen Opfer böswillig aus. (safersurfing.org)

Kinder sind sich im Umgang mit dem Internet und der Gefahren häufig nicht bewusst. So geht aus einer Studie hervor, dass etwa eines von fünf Mädchen und einer von zehn Jungen im Alter von 13 bis 17 Jahren bereits eigene Nacktbilder online geteilt haben. (Quelle: https://fightthenewdrug.org/how-the-porn-industry-profits-from-nonconsensual-content-and-abuse/

Selbst einfache Spiele-Apps sind häufig mit Chats versehen, die zwar Sicherheit versprechen, diese aber zu keiner Zeit gewährleisten können. Hinter harmlos klingenden Nicknames oder unauffälligen Profilbildern verstecken sich zunehmend Pädophile und Sexualstraftäter. (safersurfing.org) 

Ehe sie es bemerken, fallen Kinder dem Cybergrooming zum Opfer. Viel zu oft glauben sie, es gäbe an dieser Stelle kein Zurück. Der Schritt zum sexuellen Missbrauch ist damit häufig vorprogrammiert. (safersurfing.org)

97 % der Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren haben bereits ein internetfähiges Smartphone (Quelle: https://www.mpfs.de/studien/jim-studie/2017/).

Wenn Kinder allein im Internet unterwegs sind, ist Vorsicht geboten. Da Jugendschutzprogramme (wie z.B. Filter) nie vollständig greifen können, lautet das Stichwort Prävention. (safersurfing.org)

Tipp für Kids: https://www.trau-dich.de 

Video:  https://www.zdf.de/kinder/logo/logo-erklaert-cybergrooming-100.html

Es ist vor allem essentiell wichtig, Minderjährige altersgemäß über Risiken der Online-Kommunikation aufzuklären, damit sie im Falle einer eventuellen Konfrontation mit Belästigungen oder auch mit ungewollten Inhalten richtig handeln können.

In der Regel sind Eltern für Kinder die ersten Ansprechpartner. Deshalb sollten Eltern ihre Kinder beim Surfen begleiten, Hilfe anbieten, altersgemäße Angebote zusammen aussuchen, sich für die Interessen und Kontakte des Kindes online interessieren, ansprechbar sein und bleiben ohne dass das Kind bei Problemen oder regelwidrigem Verhalten Strafen oder Verbote befürchten muss. 

(Quelle: https://www.fsm.de/de/lexikon/cybergrooming)

Praktische Tipps für Eltern: https://www.fsm.de/de/lexikon/cybergrooming

https://www.klicksafe.de/themen/kommunizieren/cyber-grooming/standard-titel/ 

Infos und Materialien für Lehrerinnen, Erzieher, Betreuerinnen und Sozialarbeiter: https://www.xn--wissen-hilft-schtzen-4ec.de/ 

Das wichtigste: Eltern sollten im Gespräch bleiben über das, was Kinder und Jugendliche im Internet begegnet.